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   LSG Hessen, 04.04.1997 - L 13 B 85/96   

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https://dejure.org/1997,8060
LSG Hessen, 04.04.1997 - L 13 B 85/96 (https://dejure.org/1997,8060)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.04.1997 - L 13 B 85/96 (https://dejure.org/1997,8060)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. April 1997 - L 13 B 85/96 (https://dejure.org/1997,8060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe trotz Betreuerbestellung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 16.09.1991 - 16 W 83/91

    Beiordnung des für ein Kind bestellten Rechtspflegers im Abstammungsprozess

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.1997 - L 13 B 85/96
    Dies wird z.B. auch für einen Rechtsanwalt angenommen, der als Prozeßpfleger im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß bestellt ist und wird insoweit selbst dann für möglich gehalten, wenn (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe) die Beiordnung eines Rechtsanwalts in Anbetracht der einfachen Sach- und Rechtslage nicht geboten erscheint (vgl. OLG Köln, Beschluß vom 16. September 1991 Rpfleger 1992, 71 m.w.N.).

    Der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann sodann bei der Festsetzung der Aufwendungen im Rahmen des § 1835 Abs. 2 BGB dadurch Rechnung getragen werden, daß der Aufwendungsersatz entsprechend niedriger festgesetzt wird (vgl. in diesem Sinne auch OLG Köln, Beschluß vom 16. September 1991, Rpfleger 1992, 71).

  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 25/87

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Tod eines Beteiligten - Todeszeitpunkt

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.1997 - L 13 B 85/96
    Entsprechend der Vorschrift des § 122 ZPO a.F. zum damaligen "Armenrecht" endet die Prozeßkostenhilfe als eine an die spezielle Situation des Begünstigten geknüpfte höchstpersönliche Berechtigung mit dem Tode des hilfsbedürftigen Beteiligten (Vgl. hierzu BSG Urteil, vom 2. Dezember 1997 - 1 RA 25/87 - = MDR 1988, 610 f. mit Hinweis auf OLG Frankfurt am Main, NJW 1985, 751 und Zöller/Schneider, ZPO 15. Auflage § 119 Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1984 - 17 U 245/83

    Tod des Begünstigten; Erlöschen der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.1997 - L 13 B 85/96
    Entsprechend der Vorschrift des § 122 ZPO a.F. zum damaligen "Armenrecht" endet die Prozeßkostenhilfe als eine an die spezielle Situation des Begünstigten geknüpfte höchstpersönliche Berechtigung mit dem Tode des hilfsbedürftigen Beteiligten (Vgl. hierzu BSG Urteil, vom 2. Dezember 1997 - 1 RA 25/87 - = MDR 1988, 610 f. mit Hinweis auf OLG Frankfurt am Main, NJW 1985, 751 und Zöller/Schneider, ZPO 15. Auflage § 119 Rdnr. 15).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2018 - L 6 P 12/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - nachträgliche Bewilligung

    Hätte das Gericht bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Bearbeitung des Prozesskostenhilfeantrages zu einem früheren Zeitpunkt und noch zu Lebzeiten des Antragstellers entscheiden und seinen Beschluss dem Antragsteller zugehen lassen können, so kommt nach der überwiegenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls für den Zeitraum zwischen dem möglichen Zugang des Bewilligungsbeschlusses und dem Ableben die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht, (BSG, Beschluss vom 02. Dezember 1987 - 1 RA 25/87; LSG Hessen, Beschluss vom 04. April 1997 - L 13 B 85/96; LSG Sachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 3 AL 39/12 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B; jeweils zitiert nach juris).
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